LARIFARI - GESCHÄFTSORDNUNG
1. Aufgaben des Vorstands
2. Mitgliedsbeiträge
3. Aufwandsentschädigungen
4. Externe Vergaben
5. Abteilung Jugend
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 16.02.2011
1. Aufgaben des Vorstands:
Der Vorstand
1. Vorstand: Ralf Manthei
2. Vorstand Christoph Musch
3. Kassierer Monika Diepolder-Manthei
1. Beisitzer Franz Fuchs
2. Beisitzer Karin Fuchs
gewählt am 23.02.2010
1.1. Vereinsverwaltung:
Information der Mitglieder über Mitgliederversammlungen,
Programmangebot, Führung der Mitgliederdateien, Versand der Mitgliederausweise
Zuständig: 1. Vorstand (Stellvertreter)
1.2 Programmauswahl:
Musik & Kleinkunst
Zuständig: 1.Vorstand (Kontakte, Verträge) in Rücksprache
mit dem erweiterten Vorstand
(1. und 2. Beisitzer) und dem Programmteam. Die Anzahl der Personen
des Programmteams ist nicht
fest definiert. Das Programmteam wird vom erweiterten Vorstand bestimmt.
Programmteam
per 16.02.2011: Hans-Werner Denzel, Beate Denzel, Rolf Blum, Ilona Blum,
Kai-Uwe Krause.
1.3. Helfer:
Musik & Kleinkunst:
Organisation von Helfern um die Veranstaltungen durchführen zu
können.
Theken- und Aufbauhelfer, Plakatierer, Kontrolleure
Zuständig: 1.Vorstand in Rücksprache mit dem erweiterten Vorstand
und dem PRO-Team
1.4. Werbekunden und Sponsoring:
Aquise von Werbekunden und Sponsoring für Musik & Kleinkunst
Zuständig: 1.Vorstand in Rücksprache mit dem erweiterten Vorstand
und dem PRO-Team
1.5. Buchhaltung und Steuererklärungen:
Musik & Kleinkunst: Zuständig für die laufende Buchhaltung
und den
Zahlungsverkehr: Schatzmeister in Zusammenarbeit mit dem 1. Vorstand
Die Erstellung der Steuererklärungen (Köst, Ust), der Überschussrechnung
für Vereine, sowie die Anmeldung der Abzugsteuern ist nicht Aufgabe
von Schatzmeister und 1. Vorstand. Diese Erstellung kann sowohl vom
Vorstand
als auch von externen Auftragnehmern (Steuerberatern) durchgeführt
werden.
Schatzmeister und 1. Vorsitzender haben dafür Sorge zu tragen,
dass das
Finanzamt die gewünschten Unterlagen erhält.
Die Kassenprüfung wird von 2 von der Mitgliederversammlung zu bestimmenden
Mitgliedern durchgeführt. Auf Wunsch kann der bei der Stadt für
Larifari zuständige
Mitarbeiter an dieser Prüfung teilnehmen. Es wurden am 16.02.2011
zu Kassenprüfern
gewählt: Kai-Uwe Krause (in Abwesenheit) und Hans-Werner-Denzel.
1.6. Werbung:
Programmheft, Flyer, Eintrittskarten, Plakate, Webseite
Die Erstellung dieser Medien ist nicht Aufgabe des Vorstands.
Der Vorstand muß die Unterlagen (Fotos, Werbungen, Texte),
die zur Erstellung von Programmen etc. benötigt werden, beibringen.
Musik & Kleinkunst: Die Mitgliederversammlung beschliesst das Budget.
2. Mitgliedsbeiträge
Familytarif 50 Euro (incl. Kinder, Ausnahme Kinder über 18 Jahre)
Singletarif 30 Euro
Studenten, Schüler 15 Euro (mit Nachweis Schüler/Studentenausweis)
Mitglieder erhalten einen Nachlass in Höhe von bis zu 50 % auf
den Abendkassenpreis.
Dies gilt nur für von Larifari veranstaltete und finanzierte Veranstaltungen.
(Ausnahme: Kooperationen wie die Kleinkunst-Tage, o.ä.)
Larifari-Cineclubmitglieder, die vor 1.04.2010 Mitglied von Larifari-Cineclub
geworden sind,
erhalten vergünstigte Beiträge für eine Larifari-Mitgliedschaft,
wenn Sie in beiden Vereinen Mitglied sind.
Dies gilt nicht für Cineclub-Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft
inzwischen gekündigt haben.
Die Mitgliederversammlung bestimmt den Beitrag.
Beitrag für Cinecluibm,itglieder, die auch bei Larifari Mitglied
bleiben.
20 Euro Single-Tarif / 35 Euro Family-Tarif
3. Aufwandsentschädigungen
Für entstandene Kosten im Zusammenhang mit der Vereinsverwaltung
und Organisation von
Musik & Kleinkunst-Veranstaltungen werden Kostenpauschalen gewährt.
Die Höhe richtet
sich nach entstandenen Kosten und Aufwand. Dies betrifft nur Positionen,
die extern vergeben
werden könnten. Der für ehrenamtliche Tätigkeiten angefallene
Zeitaufwand wird nicht entschädigt.
Kostenpauschale 1. Vorsitzender für entstandene Telefon-, Fax-,
Internetkosten, sowie
für Gestellung Logistik (PC, Drucker, Scanner, Kopierer, Faxgerät)
und Verbrauchsmaterial
(Toner, Papier, Bürobedarf) Es wird eine Kostenpauschale von 100
Euro netto mtl. vereinbart.
Aufwandspauschale 1. Vorsitzender für Wartung und Update Larifari-Webseite,
Vorbereitung
Programmheft, Aquise Werbekunden und Sponsoren, Layout Plakate, Eintrittskarten,
Flyer, etc.
Es wird eine Aufwandspauschale von 300 Euro, netto monatlich vereinbart.
4. Externe Vergaben
Folgende Bereiche können extern vergeben werden:
- Erstellung/Layout von Programmheft, Flyern, Eintrittskarten, Plakaten,
Mitgliederausweise und sonstige Druckerzeugnisse.
- Erstellung + Wartung Homepage
- Anmietung von Licht- und Musikanlagen für Musik- und Kleinkunst
- Erstellung von Steuererklärungen (Köst / Ust / Abzugsteueranmeldungen,
Lohnsteueranmeldungen und Überschussrechnung für Vereine)
Diese Vergabe ist,
wenn sie nicht vom Vorstand durchgeführt wird, nur an Steuerberater
möglich.
- Bedienungspersonal
- Security
- Verteilung von Flyern und Plakaten
Für die jeweiligen Bereiche sind Angebote einzuholen.
Laut § 4 der Satzung sind Aufträge auch an Vereins- oder Vorstandsmitglieder
möglich, vorausgesetzt die Tätigkeit ist in keinerlei Bezug
zur Vorstandstätigkeit.
Es dürfen für externe Vergaben keine unverhältnismäßig
hohen Vergütungen gewährt werden.
Der erweiterte Vorstand beschließt über die Vergabe und
das Budget von Fremdleistungen.
Es erfolgten keine Änderungen zu bisherigen Beschlüssen.
5. Abteilung Jugend
Auf der Mitgliederversammlung vom 11.02.09 wurde Mark Manthei zum Leiter
der Abteilung Jugend
bei Larifari ernannt. Die Abteilung Jugend hat bisher die Bühne
in Härle's Malztenne auf der
Walpurgisnacht 2008 und 2009 betreut. Weitere Veranstaltungen der Abteilung
Jugend sollen ermöglicht werden.
Leutkirch, 16.02.2011
Antrag:
Die Geschäftsordnung wird wie formuliert beschlossen.
_9_ Ja-Stimmen _0__ Nein-Stimmen _1__ Enthaltung/en
Teilnehmer:
1. Monika Diepolder-Manthei
2. Franz Fuchs
3. Christine Rölle
4. Karin Fuchs
5. Beate Denzel
6. Hans-Werner-Denzel
7. Conny Wandinger
8 Ilona Blum
9. Karl-Heinz Schweigert
10. Ralf Manthei